Wir bilden in den folgenden PKW-klassen aus:


Klasse B: PKW


  • Klasse B ist der klassische PKW-Führerschein
  • Stellt die Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen dar
  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre (siehe BF17)
  • Zulässige PKW-Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Die Kombination aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BF17: PKW mit Begleitung


  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss erfolgen:
    • zur Teilnahme am "Begleiteten Fahren mit 17" sowie
    • zu den Begleitpersonen
  • Die Begleiter müssen schriftlich bestätigen, dass sie über ihre Aufgaben und Rolle informiert sind
  • Mit 16 ½ zur Fahrschule / Beginn der Ausbildung:
    • hierbei muss bei den Führerscheinstellen ein Antrag gestellt werden
    • Erwerb der Fahrerlaubnisklassen B sowie BE möglich

Klasse B: PKW mit Automatik


  • Bei uns ist auch die Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Automatik-Getriebe möglich
  • Stellt die Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen dar
  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre (siehe BF17)
  • Zulässige PKW-Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz
  • Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Die Kombination aus Fahrzeug Klasse B und Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L